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Häufige Fragen

Wann sollte ich mich in der Hebammenpraxis anmelden?

Sie haben Anrecht auf Hebammenunterstützung ab dem ersten Tag der Schwangerschaft.
Melden Sie sich so früh wie möglich, gerne ab dem ersten Tag der Schwangerschaft um somit sicherzustellen in allen gewünschten Kursen und Leistungen berücksichtigt zu werden.

Wer bezahlt die Leistungen?

Leistungen wie Hilfe bei Beschwerden, Vorsorgen, Vorgespräche, Geburtsvorbereitungskurs, Nachsorge, Rückbildungskurs und Ernährungs/Stillberatungen übernimmt größtenteils Ihre Krankenkasse, sie müssen den Besuch/die Leistung lediglich quittieren.

Sonderkurse/Leistungen wie Yoga, Akupunktur, Taping, Trageberatungen, Partnergebühren, Babymassage und Babyschwimmen etc. sind Eigenleistungen.

Welche Leistungen muss ich in Anspruch nehmen?

Sie sind in keinster Weise verpflichtet Leistungen in Anspruch zu nehmen. Alle Dienste und Kurse sind Angebote. Sie stellen sich Ihre individuelle Betreuung aus unserem Angebot zusammen.

Bin ich durch die Betreuung an ein Krankenhaus oder Gynäkologen gebunden?

Nein. Die Wahl Ihres Gynäkologen und Ihres Geburtsortes unterliegt Ihrer freien Entscheidung.

Welches Einzugsgebiet wird betreut?

Wir betreuen hauptsächlich Frauen/Familien in Olpe, Drolshagen und Wenden. Betreuungen in Bergneustadt, Attendorn, Fretter oder Krombach auf Anfrage möglich. 

Wie melde ich mich an?

Bitte nutzen Sie bei Interesse an unseren Kursen bzw. zur Anmeldung zur Betreuung unser Anmeldeformular.
Bitte sehen Sie davon ab, uns spontan zu besuchen um sich anzumelden, da unsere Termine nur nach Vereinbarung sind.